Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Hilfe zur Bewältigung des Pflegealltags

Der Beratungseinsatz ist gesetzlich geregelt.
Sie haben das Recht und die Pflicht, die Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie:
So sieht es § 37 Abs. 3 SGB XI vor.
Die Fakten auf einen Blick: