Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Hilfe zur Bewältigung des Pflegealltags

Der Beratungseinsatz ist gesetzlich geregelt.
Sie haben das Recht und die Pflicht, die Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie:
- Pflegegeld bekommen und
- die Versorgung und Pflege zu Hause selbst organisieren.
So sieht es § 37 Abs. 3 SGB XI vor.
Die Fakten auf einen Blick:
- Das Gespräch dauert maximal 45 Minuten
- Die Kosten werden von der Pflegeversicherung bezahlt.
- Turnus der Beratung ist gesetzlich geregelt und abhängig vom Pflegegrad.
- Ich führe für Sie eine Wiedervorlage, damit Sie keinen Termin mehr verpassen und Ihnen keine Kürzung des Pflegegeldes droht.

