Generationenberatung
Wenn nicht jetzt, wann dann?!
Generationenberatung: Wer kennt sie nicht, diese Fragen und Themen: Lästig und vielleicht auch unangenehm tauchen sie innerhalb der eigenen Familie oder auch im Freundeskreis immer mal wieder auf – und ihre Klärung wird nur zu gerne in die Zukunft verlegt.
Genau diese Fragen gehören zum Einstieg einer jeden Generationenberatung. Die Antworten auf diese Fragen zeigt Ihnen die Generationenberatung auf.
- Was wird, wenn ich auf fremde Hilfe angewiesen bin?
- Wer handelt und entscheidet dann für mich?
- Wer verwaltet mein Vermögen?
- Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
- Wer sucht eine Pflegeeinrichtung für mich?
- Wer entscheidet, wo ich wohne?
- Wer entscheidet bei Operationen?
- Wer kümmert sich um mein minderjähriges Kind?
- Was passiert mit meinem Haustier?
- Was passiert mit meinen Online-Konten wie Facebook, Instagram etc.?
Klarheit und Sicherheit
Eine Generationenberatung unterstützt Sie bei genau diesen Themen. Sie vermittelt Ihnen und Ihrer Familie die Sicherheit und Klarheit, dass für den Fall der Fälle alles besprochen, geklärt und bestenfalls schriftlich vereinbart wurde.
Schieben Sie das Thema Vorsorge nicht auf die lange Bank, sondern klären Sie jetzt alle wichtigen Belange für Ihre Zukunft: persönliche Vorsorge für Sie und Ihre minderjährigen Kinder, Ihre Wünsche im Falle des Pflegefalls sowie Ihre Nachlassregelungen. Gerne unterstütze und begleite ich Sie bei Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung.
Als zertifizierte Generationenberaterin (IHK) und als anerkannte Pflegeberaterin informiere ich Sie umfangreich zu den Themen der vier Säulen der Generationenberatung und informiere Sie umfangreich für Ihr persönliches Vorsorgekonzept.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ich als zertifizierte Generationenberaterin keine Rechts- und Steuerberatung vornehme. Bei Bedarf einer Rechts- bzw. Steuerberatung stelle ich Ihnen gerne entsprechende Kontakte aus meinem Netzwerk zur Verfügung.
Das Ergebnis Ihres persönlichen Vorsorgekonzeptes wird schriftlich in einem Notfallordner abgelegt, auf den Sie oder eine Person Ihres Vertrauens jederzeit Zugriff haben. Mit einer gut strukturierten Vorsorgeplanung sind Sie und Ihre Lieben für eine sorgenfreie Zukunft bestens aufgestellt.
Die Generationenberatung umfasst folgende Vorsorgethemen:
Die Vorsorgevollmacht regelt, wer sich im Falle des Falles (Notsituation) um Ihre Angelegenheiten kümmert bzw. kümmern darf. Sie gibt einem das Recht auf Selbstbestimmung und die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers lässt sich so umgehen.
Für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss mindestens eine Person bestimmt werden, der man sein absolutes Vertrauen ausspricht. Die Vorsorgevollmacht sollte daher nicht leichtfertig erteilt werden.
Die Betreuungsverfügung ist die Mitteilung an das Gericht, wer Betreuer werden soll. Die Betreuungsverfügung greift ein, wenn eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Wenn die Betreuung bereits durch eine Vorsorgevollmacht ausreichend sichergestellt ist, wird kein gesetzlicher Betreuer mehr bestellt. Wenn weder eine Betreuungsverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vorliegt, so würde gerichtlich ein Betreuer bestimmt werden.
Zunächst wird im persönlichen Umfeld geschaut, wer die Aufgabe eines Betreuers übernehmen könnte. Nur wenn sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer eingesetzt.
Die Patientenverfügung ist ein sehr individuelles Dokument, das auf den persönlichen Lebensansichten und Wertvorstellungen beruht. Um die eigene Selbstbestimmung weiter zu erhalten, sollte in jedem Fall eine Patientenverfügung erstellt werden. Die Patientenverfügung deckt die Themen der Pflegebedürftigkeit und des Sterbeprozesses ab.
Eine Patientenverfügung dient unter anderem dazu, die eigenen medizinischen Behandlungen zu regeln. Darüber hinaus entlastet man damit auch diejenigen Personen, denen man im Ernstfall ansonsten schwerwiegende Entscheidungen auferlegen würde. Ferner dient die Patientenverfügung dazu, behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal im Krankenhaus die Behandlungswünsche mitzuteilen.
Zusätzlich zur Patientenverfügung empfiehlt es sich, auch eine Pflegeverfügung zu erstellen. Diese ist zwar rechtlich nicht bindend, kann aber den Angehörigen und dem Pflegepersonal wertvolle Hinweise über die eigenen Wünsche liefern, sollte man einmal pflegebedürftig werden und diese Wünsche nicht mehr äußern können.
Die Pflegeverfügung liefert den Angehörigen zudem Anhaltspunkte zu den schwerwiegenden Entscheidungen zum Thema Pflege.
Minderjährige Kinder brauchen eine oder mehrere sorgeberechtigte Personen. Dies sind zunächst die Eltern, bei Alleinerziehenden ein Elternteil. Im Todesfall oder in dem Fall, dass sich die Eltern nicht mehr selbst kümmern können, muss das Familiengericht einen Vormund bestimmen.
Dabei stehe das Wohl des Kindes an erster Stelle. Da ein Gericht jedoch nur einen kurzen Einblick in die Lebenssituation des Kindes hat, ist die Sorgerechtsverfügung eine wichtige Entscheidungshilfe. Durch eine Sorgerechtsverfügung haben Eltern Einfluss auf die Auswahl des Vormunds.
Wenn ein Tierhalter erkrankt oder stirbt, ist für eine Vielzahl von Haustieren das Tierheim die Endstation ihres Lebens. Über 70 % dieser Tiere werden von den Familienangehörigen oder Bekannten dem Tierheim übergeben, da die Besitzer für die Zukunft ihrer Haustiere keine Vorsorge getroffen haben.
Mit der Tier-Vorsorgevollmacht haben Tierhalter die Möglichkeit, die Zukunft ihres Tieres zu regeln. Sie bevollmächtigen eine Person oder einen Tierschutzverein ihres Vertrauens, sich um ihr Tier zu kümmern.
Ein Testament drückt den eigenen letzten Willen aus. Es regelt, wer nach dem Ableben das Vermögen oder bestimmte Gegenstände erben soll – oder auch nicht => gewillkürte Erbfolge. Sollte kein rechtskräftiges Testament vorliegen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Ein Testament ist besonders dann wichtig, wenn ein größeres Vermögen angehäuft wurde und man bei der Verteilung des Vermögens andere Wünsche hat, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht.
Ebenfalls kann ein Testament wichtig sein, wenn man gemeinsam mit dem Ehepartner ein Eigenheim bewohnt.
Der Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei Personen. Die Personen müssen keine Ehegatten oder Bekannte sein. Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament. Im Erbvertrag trifft mindestens eine Person eine letztwillige Verfügung.
Der digitale Nachlass geht, genauso wie die Vermögenswerte, an die Erben. Der digitale Nachlass kann auch im Testament aufgenommen werden. Zum digitalen Nachlass können gehören:
• Digitale Geräte: z.B. Notebook, Smartphone, Festplatte, USB-Speicherstick, Daten-CDs, Tablet-PC
• Software: Softwarelizenzen
• Lokal gespeicherte Dateien: Word- Dateien; Excel-Tabellen, Bilddateien, Musik, Filme usw.
• Im Internet gespeicherte Dateien: Cloud
• Benutzerkonten: E-Mail-Konten, Benutzerkonten (Facebook, Twitter, Onlineshops etc.), digitale Bezahldienste etc.
• Digitale Abos: Streaming-Dienste
• Eigene Websites: eigener Blog
In Deutschland warteten im Jahr 2019 rund 9.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Dem gegenüber stehen aber nur 932 Organspenden im Jahr 2019 in Deutschland.
Mit einer Organspendenverfügung legt man fest, ob nach dem Tod Organe aus dem Körper entnommen werden dürfen, um damit anderen Menschen zu helfen, die entsprechende Organe benötigen. Häufig wird eine Organspendenverfügung in die Patientenverfügung mit aufgenommen.
Die Bestattung ist vielleicht das zweitteuerste „Event“ im Lebenszyklus eines Menschen, gleich nach der Hochzeit. Mit einer Bestattungsverfügung lassen sich für die Hinterbliebenen viele schwerwiegende Entscheidungen vermeiden.
Darin kann man die eigenen Bestattungswünsche möglichst genau festlegen. Wichtig ist allerdings, dass diese Wünsche finanziell auch zu realisieren sind.
Das Fehlen entsprechender Verfügungen kann dazu führen, dass ein gesetzlicher Betreuer, der auch eine völlig fremde Person sein kann, u.a. zur Vermögenssorge eingesetzt wird. Folgen fehlender Verfügungen, insbesondere bei einem größeren Vermögen, können unter Umständen erhebliche steuerrechtliche Nachteile für den/die Erben sein und die Tatsache, dass die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt.
Die Kosten während der Zeit der Pflege werden zum Teil über die Pflegekasse subventioniert/bezuschusst. Allerdings muss durch den Pflegebedürftigen Monat für Monat ein meist erheblicher Eigenanteil aufgebracht werden, um die eigene Pflege sicherzustellen.
Reicht das Vermögen des Pflegebedürftigen hierfür nicht aus, müssen unterhaltspflichtige Angehörige oder das Sozialamt den monatlichen Differenzbetrag aufbringen. Entsprechende vorzeitig abgeschlossene private Pflegezusatzversicherungen können die Kosten während der Zeit der Pflege abfedern/auffangen.
Lassen Sie uns über Ihre Vorsorgethemen sprechen und fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an.